Die Feststellung von Veränderungen der Software von Kontrollgeräten stellt eine große Herausforderung dar.
Bei der Kontrolle sollten zunächst die Aktivierungstasten gedrückt werden. Hier ist aber nicht in jedem Fall die erfolgte Aktivierung zu erkennen. Besonders bei Tageslicht ist dies sehr oft unmöglich.
In diesem Fall kann der angeschlossene Bewegungssensor durch den Signalgenerator ersetzt werden. Der B-Stecker des KITAS wird abgezogen und der Signalgenerator eingesteckt.
Nach dem Start des Gerätes können über den Drehregler Impulse an das Kontrollgerät gesendet werden.
Die aus der Anzeige in Hz resultierende Geschwindigkeit hängt hierbei von den Kalibrierungswerten des Kontrollgerätes ab.
Es wird nun eine Testfahrt im Stand durchgeführt. Hier werden die Gefahren verhindert, die durch das Führen eines manipulierten Nutzfahrzeugs auftreten können.
Da es sich bei dem Testgerät nicht um den gekoppelten Sensor handelt, wird eine Sensorstörung im Kontrollgerät aufgezeichnet. Diese Störung hat die Dauer der Zeitraums des Anschlusses des Signalgenerators.
Der Zeitraum der Sensorstörung kann nun gezielt in Bezug auf die angefahrene Geschwindigkeit untersucht werden.
Falls dort keine Geschwindigkeit aufzufinden ist, kann von einem softwaretechnisch veränderten Kontrollgerät ausgegangen werden.
Eine Prüfung des eingebauten Geschwindigkeitsbegrenzers ist ebenfalls möglich.
Das Gerät ist nicht für Kontrollgeräte der zweiten Generation geeignet.